Ab September 2025 wird der Diözesanpastoralrat (DPR) im Erzbistum Paderborn durch ein neues Statut synodaler aufgestellt: Neben Mitgliedern aus verschiedenen Gruppen können dann bis zu sechs weitere Einzelpersonen aus dem Erzbistum in den DPR berufen werden und dort die kommenden Herausforderungen im Erzbistum mitgestalten. Mindestens zwei der neuen Mitglieder sollen bei ihrer Berufung nicht älter als 25 Jahre alt sein. Interessierte können sich für diese sechs Plätze ab sofort bis zum 30. September über ein digitales Verfahren bewerben.
Die Kirche im Erzbistum Paderborn steht angesichts der gravierenden gesellschaftlichen und innerkirchlichen Umbrüche vor großen Herausforderungen. Der Paderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz hat daher mit den Mitgliedern des bisherigen DPR die Grundlagen für ein erweitertes Gremium geschaffen, um die bevorstehende Transformation von Seelsorge und Verwaltung gemeinsam gestalten zu können: Durch ein neues Statut, das am 1. September 2025 in Kraft tritt, wird der Diözesanpastoralrat zum Beratungsorgan des Paderborner Erzbischofs, mit dem er grundlegende Entscheidungen für die Erzdiözese berät und mittels einer gemeinsamen Entscheidung beschließt. Das Statut ermöglicht es auch, dass neue Gruppen zu den Mitgliedern gehören, etwa Vertretungen von Schulen oder aus muttersprachlichen Gemeinden.
Synodalität gestärkt
Im neuen Diözesanpastoralrat wird das Prinzip der Synodalität gestärkt, indem eine große Beteiligung von Laien und ehrenamtlichen Personen ermöglicht wird – im neuen Statut ist das verbindlich verankert. (www.erzbistum-paderborn.de/dpr). Zusätzlich zu den bewährten Vertretungsstrukturen sollen bis zu sechs Mitglieder in das Gremium berufen werden, die aus ihrem beruflichen, ehrenamtlichen, gesellschaftlichen oder kirchlichen Engagement bereit sind, weitere Perspektiven in die synodale Arbeit einzubringen. Als Einzelberufene stärken sie zusätzlich das Abbild der kirchlichen Vielfalt im zukünftigen Diözesanpastoralrat. Mindestens zwei der neuen Mit-Gestalter sollen jünger als 25 Jahre sein. Die Überzeugung dahinter: Wenn über die Zukunft der Kirche gesprochen wird, sollen junge Menschen mitreden.
https://www.erzbistum-paderborn.de/wp-content/uploads/sites/6/2025/08/Neuer-DPR-Statut-final.pdf
Engagiert, respektvoll, verantwortungsbewusst
Wichtigste Voraussetzung für Interessentinnen und Interessenten ist ein kirchliches Engagement im Erzbistum. Dies kann vielfältig sein: zum Beispiel in liturgischen oder caritativen Diensten, in der Sakramentenvorbereitung oder Jugendarbeit. Außerdem sollten die potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten an den künftigen Entwicklungen und Herausforderungen im Rahmen des Transformationsprozesses mitwirken wollen.
Unerlässliche Grundlagen für die Mitarbeit sind zudem die Anerkennung der Menschenrechte sowie ein respektvoller, verantwortungsbewusster Umgang. Dazu gehören ein einwandfreies Führungszeugnis und die Erklärung, nicht an Missbrauch beteiligt gewesen zu sein. Kandidatinnen und Kandidaten dürfen zudem keine extremistischen Positionen vertreten.
Zum Multiplikator werden
Die Berufung als Mitglied des DPR gilt pro Amtszeit für die Dauer von vier Jahren. Die Sitzungen des DPR finden etwa vierteljährlich statt und sind nicht-öffentlich. Die Mitwirkung in Diözesanpastoralrat wird zwar nicht vom Erzbistum Paderborn vergütet, Auslagen wie Fahrtkosten werden aber erstattet.
Menschen im Erzbistum, die zwar nicht selbst kandidieren möchten, aber jemanden kennen, der sich eignen könnte, sind zur Unterstützung eingeladen. „Sprechen Sie Menschen an, die Ihnen für die Mitwirkung im Diözesanpastoralrat geeignet erscheinen. Oder thematisieren Sie in ihrem persönlichen Umfeld, in der Pfarrei und anderen kirchlichen Gremien oder Einrichtungen die neue Gremienarbeit“, ermutigt Thomas Klöter als Bereichsleiter Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn.
Bewerbung über digitales Verfahren
Die Bewerbung für die Mitgliedschaft ist über ein digitales Verfahren bis zum 30. September 2025 möglich. Dabei werden in einem Fragebogen nicht nur das Engagement, sondern vor allem auch die persönliche Motivation und Erwartungen abgefragt. Eigene Schwerpunkte und Interessen für die Mitarbeit können ebenfalls bereits im Fragebogen benannt werden.
Der Fragebogen findet sich online zum Download auch unter www.erzbistum-paderborn.de/dpr. Er kann im PDF-Dokument direkt ausgefüllt und an pastoraledienste@erzbistum-paderborn.de geschickt werden. Alternativ kann er unter folgendem Link direkt ausgefüllt werden: www.erzbistum-paderborn.de/dpr-bewerbung.