Wenn ein Mensch gestorben ist

Wenn ein Mensch stirbt, kommen auf die Angehörigen eine Reihe von Überlegungen und Entscheidungen zu. Wir haben Informationen für Trauernde hier zusammen gestellt.

Was ist zu tun: Die Zeit bis zur Bestattung

Wenn ein Mensch zu Hause gestorben ist, ist es zunächst wichtig, einen Arzt zu benachrichtigen. Er muss den Tod medizinisch feststellen und mit dem Totenschein bestätigen. Dann wenden Sie sich an einen Bestatter Ihrer Wahl. Mit dem Bestatter besprechen Sie, wann und wo die Beerdigung stattfinden soll. Der Bestatter trifft dann alle nötigen Absprachen mit der Friedhofsbehörde und mit dem Pfarramt.

Die Priester aus dem Seelsorgeteam übernehmen im Wechsel eine Rufbereitschaft und sind für Sie oder die Bestatter jederzeit erreichbar. Bei seelsorglichen Schwierigkeiten oder Fragen können Sie über die Notfallhandynummer (Tel. 0291 90228812) mit dem Priester, der die Rufbereitschaft hat, direkt Kontakt aufnehmen. Geht nicht sofort jemand an das Telefon, rufen Sie bitte nach einigen Minuten noch einmal an oder benutzen Sie die Sprachmailbox. Der Priester hat während seiner Rufbereitschaft noch andere Verpflichtungen, wird aber nach kurzer Zeit zurückrufen und
sich um Ihre Anliegen kümmern. Neben den Priestern führen in unserem Pastoralverbund auch Laien Bestattungen durch. Sie wurden eigens dafür vom Bischof beauftragt. Derjenige, der die Bestattung durchführt, wird Sie vorher besuchen. Zur Vereinbarung eines Termins für diesen (Kondolenz-)Besuch wird er sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Die Zeit zwischen Sterben und Bestattung sollten Sie bei allen anderen Aufgaben, auch dazu nutzen, um innerlich und äußerlich von dem
verstorbenen Menschen Abschied zu nehmen, indem Sie nochmals in Ruhe am Sterbebett oder am offenen Sarg laut oder lautlos mit ihm/ihr sprechen, ihm/ihr danken, sagen, was er/sie Ihnen bedeutet hat, auch was vielleicht schwierig war. Bringen Sie den Menschen und die Beziehung zu ihm in Ihren Gedanken/Ihrem Gebet vor Gott und geben ihn/sie zurück in Gottes Hand.

 

Abschied braucht Gestalt

Die katholische Kirche kennt vielerlei Gebets- und Gottesdienstformen, die beim Abschiednehmen helfen wollen:
Das Gebet unmittelbar vor dem Verscheiden (s. Gotteslob Nr. 608,3) bzw. das Gebet unmittelbar nach dem Verscheiden (s. Gotteslob Nr. 608,4), das Gebet für Verstorbene (s. Gotteslob Nr. 28), das Läuten der Totenglocke, die der Gemeinde mitteilt, dass eines ihrer Mitglieder verstorben ist.
Das Totengebet am Vorabend der Beerdigung ist das Gebetsgeleit der Gemeinde (s. Gotteslob Nr. 609). In unseren Gemeinden gibt es ehrenamtliche Mitarbeiterinnen, die die Gestaltung des Totengebetes
übernehmen. Sie werden durch die Küster informiert. Auch die alte Tradition, dass Nachbarn das Totengebet übernehmen, ist in einigen Orten noch lebendig.

Die kirchliche Begräbnisfeier

Im Katholischen Gebet- und Gesangbuch heißt es hierzu: „Christen gedenken ihrer Toten und ehren deren Leib, weil sie glauben, dass Gott die Toten auferweckt zu ewigem Leben, wie auch Jesus in der Kraft Gottes von den Toten auferweckt wurde. Von diesem Glauben ist die tröstende Hinwendung zu den Hinterbliebenen geprägt wie auch die Gestaltung der Gräber und Friedhöfe als Orte von Trauer und Hoffnung. Christliche Bestattungs- und Trauerkultur gibt der Bestattung des Leibes gemäß dem Vorbild Jesu den Vorzug.

Die Urnenbestattung kann im Rahmen einer kirchlichen Bestattungsfeier vollzogen werden, wenn sie nicht aus Gründen gewählt worden ist, die dem christlichen Auferstehungsglauben widersprechen. Anonyme Bestattungen werden der Würde der Toten und der Situation der Hinterbliebenen nicht gerecht.

Das christliche Begräbnis weiß um die Würde des Verstorbenen, deren Namen in Gottes Hand geschrieben sind (vgl. Jes 49,16a), und gibt den Trauernden Stütze und Trost in ihrem Leid. Zugleich mahnt es zum Bedenken des Lebens im Angesicht des Todes. Die Verkündigung der christlichen Botschaft von der Auferstehung der Toten als Hoffnung des christlichen Glaubens steht deshalb im Mittelpunkt der kirchlichen Feier“ (s. Gotteslob, Nr. 610,1)

 

In den Gemeinden unseres Pastoralverbundes sind folgende Arten von Trauerfeier und Begräbnis üblich:

Begräbnis mit drei Stationen
1. Station: Kirche
Hier wird eine Hl. Messe, das sog. Requiem (Toten-/ Auferstehungsmesse) oder ein Wortgottesdienst für den Verstorbenen gefeiert.
2. Station: Friedhofskapelle
In einer kurzen Trauerfeier wird für den Verstorbenen gebetet. Er wird der Gnade Gottes anempfohlen und verabschiedet.
3. Station: Grab
Der Verstorbene wird beigesetzt.

 

Begräbnis mit zwei Stationen
1. Station: Friedhofskapelle
In einem Wortgottesdienst wird für den Verstorbenen gebetet. Er wird der Gnade Gottes anempfohlen und verabschiedet.
2. Station: Grab
Der Verstorbene wird beigesetzt.

 

Begräbnis mit einer Station
Die Trauergesellschaft trifft sich in der Friedhofskapelle oder dem Verabschiedungsraum eines Bestatters. Hier wird für den Verstorbenen gebetet. Er wird der Gnade Gottes anempfohlen und verabschiedet. Die Beisetzung folgt dann später im engsten Familienkreis.

 

Der Sarg oder die Urne in der Kirche?

Nach Absprache können der Sarg oder die Urne während des Gottesdienstes in der Kirche aufbewahrt werden. Die Dekoration am Sarg oder der Urne ist jedoch in diesem Fall bewusst einfach zu halten (eine Kerze, ein Kranz oder Gesteck oder Bild des Verstorbenen).

 

Welche Form ist richtig?

Bitte überlegen Sie, welche Form der Beerdigung Ihnen und dem Verstorbenen entspricht und gerecht wird. Alle Formen und Möglichkeiten haben ihre eigene Würde und Berechtigung. Unabhängig davon, für welche Art von Trauerfeier und Bestattung Sie sich entscheiden, dürfen Sie sicher sein, dass Ihr Verstorbener in würdiger Weise verabschiedet und beigesetzt wird.

Termin der Bestattung

Beerdigungen mit Messfeier oder Wortgottesdienst in der Kirche sind in der Regel dienstags bis freitags um 14.30 Uhr bzw. samstags um 10 oder 11 Uhr. Trauerfeiern auf dem Friedhof sind um 10 Uhr, 11 Uhr oder 14.30 Uhr möglich. Der Samstag ist für mögliche Sargbestattungen vorbehalten. Urnenbestattungen sind dienstags bis freitags möglich.

Am Abend vor der Beerdigung findet auf Wunsch um 19.15 Uhr ein Totengebet statt. Dazu finden sich Angehörige, Freunde und Nachbarn, Jahrgangsangehörige, Vereinsmitglieder und Arbeitskollegen zusammen.

Es ist in allen Gemeinden unseres Pastoralverbundes üblich, etwa 30 Tage bzw. 6 Wochen nach der Beerdigung und am Jahrestag eine heilige Messe für den/die Verstorbene(n) zu feiern. Die Termine hierfür können Sie jederzeit in einem unserer Pfarrbüros absprechen und festlegen.

Notfalltelefon: 0291 90228812

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