Wahlen der pastoralen Gremien und der Kirchenvorstände

Am 8. und 9. November 2025 finden in den Bistümern Nordrhein-Westfalens die Wahlen der pastoralen Gremien und der Kirchenvorstände statt.

Aktuelles

Ab dem 19. September werden an dieser Stelle die endgültigen Kandidierendenlisten für die beiden Gremien veröffentlicht. Bis dahin sind noch Ergänzungen durch den Wahlausschuss möglich.

 

Datenschutzfachliche Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Wahl zu Kirchenvorstand und den Rat der Pfarreien können Sie jederzeit im Pfarrbüro einsehen bzw. sich dort aushändigen lassen.

Glaub dran. Pack an. Deine Chance, Kirche mitzugestalten.

Gremienwahlen im November und Änderung der bisherigen Strukturen in diesem Bereich

Im Herbst 2025 finden im Erzbistum Paderborn unter dem Leitwort „Glaub dran. Pack an. – Deine Chance, Kirche mitzugestalten.“ die Wahlen zu den Pastoralen Gremien und Kirchenvorständen statt. Dabei gibt es einige wesentliche Veränderungen, die durch ein neues Statut angestoßen wurden. Diese Veränderungen wurden in unseren bisherigen Gremien ausführlich diskutiert. In der Pastoralratssitzung am 11. Juni 2025 wurden folgende neue Strukturen, auch im Hinblick auf den Transformationsprozess und die mittelfristig anstehende Errichtung der größeren Seelsorgeräume, beschlossen:

In unserem Pastoralen Raum werden wir bei den Wahlen einen gemeinsamen „Rat der Pfarreien“, der den ganzen Pastoralen Raum Meschede Bestwig umfasst, wählen. Gewählte Pfarrgemeinderäte wird es nicht mehr geben. An ihre Stelle tritt der Rat der Pfarreien aus Vertretern der 11 Pfarreien.

An die Stelle der örtlichen Pfarrgemeinderäte treten Gemeindeteams aus Interessierten und Engagierten, die sich rund um ihren Kirchturm, für ihre Gemeinde oder ein Thema einsetzen möchten. Diese Teams werden nicht gewählt, sondern für ihre Arbeit beauftragt. Auf Dauer gesehen können auch Aufgaben der Kirchenvorstände von diesem Gemeindeteams übernommen werden.

Neu ist auch, dass die Wahlen erstmals hybrid durchgeführt werden. Wahlberechtigte können ab Mitte Oktober entweder digital oder per Briefwahl abstimmen. Die Details bekommen die Wahlberechtigten per Post vom Erzbistum Paderborn verschickten Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Die klassische Urnenwahl entfällt. Wahlberechtigt sind für die Wahlen zum Kirchenvorstand Katholiken ab 16 Jahre, für den gemeinsamen Rat ab 14 Jahre.

 

Die vorläufigen Kandidatenlisten hingen in den Kirchen aus und können bis zum 19. September durch den Wahlausschuss ergänzt werden. Ebenso muss bis zum 19. September der Nachweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde, in der man nicht den eigenen Wohnsitz hat, beantragt werden. Ab dem 19. September werden die endgültigen Listen veröffentlicht.

 

Kontakt für Rückfragen:

Erzbistum Paderborn – Projektteam Wahlen
E-Mail: wahlen@erzbistum-paderborn.de
Website: https://wir-erzbistum-paderborn.de/strategische-themen/gremien-mitbestimmung/wahlen/

Keine Wahlurne Sonntags im Pfarrheim...

Das Erzbistum Paderborn führt hybride Wahlen ein

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den pastoralen Gremien  und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Durch die digitale Wahlmöglichkeit sollen mehr Gemeindemitglieder – auch über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden. Damit soll der demokratische Prozess in den Pfarrgemeinden gestärkt und die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhöht werden.

Um die Umstellung so reibungslos wie möglich zu gestalten, wird das Erzbistum mit einem erfahrenen Dienstleister zusammenarbeiten, der für einen sicheren und nutzerfreundlichen Ablauf sorgt. Schulungen und Informationsveranstaltungen werden rechtzeitig angeboten, um die ehrenamtlichen Helfer und die Pfarrgemeinden optimal auf die neuen Wahlprozesse vorzubereiten.

Wahlberechtigte, die die digitale Stimmabgabe nicht nutzen möchten, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Kosten für die Umsetzung der hybriden Wahlen bleiben für die Kirchengemeinden dabei grundsätzlich kostenneutral.

 

Es ist ganz einfach. Sie können es gerne ausprobieren:

Für die pastoralen Gremien: uniWAHL

Oder für die Kirchenvorstände: uniWAHL