© U. Klauke

Taufanmeldung

Nehmen Sie bitte rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin, Kontakt mit dem Pfarramt (in Meschede) auf und melden Sie dort die Taufe an.

 

Zur Taufanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Von Ihrem Kind:
Eine Geburtsurkunde Ihres Kindes oder eine Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke vom Standesamt.  Bitte bringen Sie zur Taufanmeldung auch das Familienstammbuch mit. Geben Sie außerdem bitte Namen, Konfession und Anschrift der Paten an und notieren Sie Ihre Telefonnummer.

Von den Eltern:
Bitte füllen Sie diese Taufanmeldung  (ausfüllbares PDF-Dokument) aus und machen Sie die erforderlichen Angaben. Drucken Sie es dann aus und unterschreiben Sie das Formular (beide Erziehungsberechtigten!). Bitte bringen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Taufanmeldung mit in das Pfarrbüro.

Von den Paten:
Wenn die katholischen Paten nicht in unserem Pastoralen Raum Meschede-Bestwig wohnen, benötigen sie eine Patenbescheinigung, die sie beim Pfarramt in der Pfarrei ihres Wohnsitzes erhalten. Bitte fügen Sie die Patenbescheinigung der Taufanmeldung bei.
Zusätzlich zu einer/einem katholischen Paten/Patin kann ein/eine evangelischer/evangelische Christ/Christin Taufzeuge/Taufzeugin sein. Dazu benötigen wir vom evangelischen Wohnortpfarramt eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde.

 

Die kompletten Unterlagen sollten drei Wochen vor dem geplanten Tauftermin im Büro vorliegen!

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Pfarrbüro!
Bitte informieren Sie sich zuvor auf dieser Homepage über die entsprechenden Öffnungszeiten.

Fragen zur Taufanmeldung

Ist es nicht besser zu warten, bis mein Kind selber entscheiden kann?

In den ersten Jahrhunderten wurden nur erwachsene Menschen getauft, die eine eigene Glaubensentscheidung getroffen hatten. Erst später ging man dazu über, auch Kleinkinder zu taufen. Säuglingstaufe und Erwachsenentaufe haben einen Sinn und ihre je eigene Berechtigung.

In der Säuglingstaufe wird in besonderer Weise sichtbar, dass Gott sich den Menschen ohne Vorbedingung zuwendet und seine Liebe schenkt, noch bevor sie sich diese durch eine eigene Leistung verdienen. Das ist ja die Grundaussage des christlichen Glaubens: bedingungslos von Gott geliebt zu sein. Wenn Eltern und Paten von diesem Glauben überzeugt sind, können sie in der Taufe eines Kleinkindes dieses Geschenk Gottes feiern. Die Taufe ist dann die Feier der einseitigen Liebeserklärung Gottes auf diesen konkreten Menschen hin. Bei einer Säuglingstaufe bleibt allerdings noch offen, ob und welche Antwort der getaufte Mensch auf die von Gott geschenkte Liebe gibt.

… wie geht Taufe dann?

Immer häufiger sind Eltern unsicher, was die religiöse Erziehung ihres Kindes angeht. Sie füllen sich dieser Aufgabe nicht gewachsen.  Manche entscheiden sich dann, ihr Kind im Erstkommunionalter mit etwa 9 Jahren während der Erstkommunionvorbereitung taufen zu lassen. Das Kind erlebt dann einen wesentlichen religiösen Abschnitt mit, nämlich die Vorbereitung auf die Erstkommunion, und es empfängt die Taufe in einem Alter, in dem es dieses Fest selbst auch mitgestalten kann.

 

Wenn getaufte, glaubende Eltern ihr Kind später selber entscheiden lassen wollen, ob es getauft werden will oder nicht, entbindet sie das aber nicht von der Verantwortung, den eigenen Glauben zu bezeugen und das Kind im Glauben zu erziehen. Es gibt keine wertfreie Erziehung. Eltern wollen ja auch nicht, dass ihr Kind sich später selber einmal entscheidet, ob es z.B. ehrlich, hilfsbereit und gut ist, sondern vermitteln in der Regel die eigenen Werte in der Hoffnung, dass ihre Kinder selber darin eine Lebenshilfe finden.

… einer der Eltern ist evangelisch, der andere katholisch. Können sie ihr Kind ökumenisch taufen lassen?

Nein. Durch die Taufe wird das Kind entweder in die katholische oder die evangelische Kirche aufgenommen. Sie als Eltern müssen also entscheiden, in welcher Konfession Ihr Kind getauft werden soll. Berücksichtigen Sie dabei, wer sich die meiste Zeit um das Kind kümmert und wer von Ihnen beiden wie intensiv in seinem Glauben verwurzelt ist. Falls Ihr Kind später seine Konfession wechseln möchte, muss es nicht neu getauft werden. Denn die katholische und die evangelische Kirche erkennen die Taufe gegenseitig an.

Können wir unser Kind trotzdem taufen lassen?

Ja, einer Taufe steht grundsätzlich nichts entgegen. Aber bereiten Sie sich darauf vor, dass der Priester im Taufgespräch danach fragt, wie Sie grundsätzlich zu den Überzeugungen der Kirche stehen.

Übrigens: Viele Paare holen die kirchliche Hochzeit bei der Taufe nach, manche Priester sprechen dann von einer „Traufe“.

Können wir unser Kind taufen lassen?

Ja, denn die Taufe darf nicht grundsätzlich verweigert werden. Der taufende Priester wird aber mit Ihnen über die Gründe für Ihren Kirchenaustritt sprechen und klären, ob es sinnvoll ist, die Tauffeier erst einmal aufzuschieben.

… Geht das?

Ja, dazu benötigen Sie jedoch die Erlaubnis von Ihrem Heimatpfarrer. Bedenken Sie, dass die Taufe immer auch Aufnahme in eine Gemeinschaft bedeutet. Daher ist es naheliegender, wenn Sie Ihr Kind in der Pfarrei Ihres Wohnortes taufen lassen, auch wenn es für Sie wichtige Bezüge zu anderen Gemeinden oder Kirchen gibt.

 

Fragen Sie gerne in unseren Pfarrbüros nach den erforderlichen Unterlagen, die Sie für eine Taufe in einer Pfarrei außerhalb unseres Pastoralen Raumes benötigen.

Die Aufgabe des Paten/der Patin besteht darin, den Neugetauften auf seinem Weg zum Glauben zu begleiten. Deshalb sollte die ausgewählte Person selber ein getaufter und gefirmter Christ sein. Es ist sinnvoll, eine Person als Paten oder Patin zu wählen, die sich in ihrem Leben mit dem Glauben auseinandergesetzt hat und zu ihrem christlichen Glauben steht.

Da der Taufpate/die Taufpatin ein guter Glaubens- und Lebensbegleiter sein soll, braucht es dazu gewisse Voraussetzungen:

  • Das Mindestalter ist 16 Jahre.
  • Der Pate/die Patin muss selbst in die Kirche voll aufgenommen sein und die Sakramente der Taufe, Firmung und Erstkommunion empfangen haben. Die Firmung ist für die Übernahme des Patenamtes besonders wichtig, da mit diesem Sakrament ein Christ seine eigene Taufe bekräftigt.
  • Der Pate/die Patin muss Mitglied der katholischen Kirche sein. Wer selbst nicht zur Kirche gehört oder gegenüber staatlichen Behörden seinen „Austritt“ aus der Kirche erklärt hat, würde einem Täufling kaum glaubwürdig vermitteln können, wie bereichernd die Gemeinschaft der Kirche für den eigenen Glauben ist.
  • Getaufte Christen aus anderen (nicht katholischen) Kirchen und christlichen Gemeinschaften können „Taufzeugen“ sein – mit ihnen gemeinsam muss allerdings ein katholischer Taufpate bei der Taufe anwesend sein.

 

Nach katholischem Recht sind maximal zwei Paten/Patinnen vorgesehen. Suchen Eltern weitere Begleiter für ihr Kind aus, können diese Taufzeugen sein. In der evangelischen Kirche gibt es keine Begrenzung.

In der Katholischen Kirche muss mindestens einer der Paten katholisch getauft und gefirmt sein. Ein evangelischer Christ kann als Taufzeuge zugelassen werden – vorausgesetzt der andere Pate/die andere Patin ist katholisch. In der evangelischen Kirche kann jeder Christ einer anderen Konfession Pate werden.

Taufzeugen gibt es nur in der katholischen Kirche, sie müssen – im Gegensatz zu den Taufpaten – nicht katholisch, aber getauft sein. Das kann jemand aus der Verwandtschaft, aus dem Freundeskreis oder aus der Gemeinde sein. Ein Taufzeuge hat die gleiche Aufgabe wie ein Taufpate: Das Kind mit dem Glauben bekannt machen und ihm helfen, damit vertraut zu werden.

 

Jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein Pate werden, da es ihm nicht möglich ist, das Kind in Glaubensfragen zu begleiten oder zu unterstützen.

In der katholischen Kirche ist man lebenslang Pate. Natürlich rückt aber die Verantwortung, die man als Pate übernommen hat, mehr in den Hintergrund, wenn das Patenkind erwachsen ist.

 

Das Patenamt bleibt auch bestehen und im Taufregister eingetragen, wenn die Familie in Streit mit dem Paten gerät. Eine Absetzung ist nicht möglich. Zivilrechtlich ist mit dem Patenamt keine Verpflichtung verbunden.

Fragen zur Anmeldung

Im Pfarramt am Stiftsplatz.

Von Ihrem Kind:
1. Geburtsurkunde oder eine Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke vom Standesamt.

2. Familienstammbuch

Bitte mit Angabe der Namen, Konfession, Anschrift der Paten und Ihrer Telefonnummer.

Von den Eltern:
1. Formular zur Taufanmeldung (ausfüllbares PDF-Dokument) Bitte ausgefüllt und auf beiden Seiten von den beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben mitbringen. Danke!
2. ggf. Patenbescheinigungen
Wenn die katholischen Paten nicht in unserem Pastoralen Raum Meschede-Bestwig wohnen, benötigen sie eine Patenbescheinigung, die sie beim Pfarramt in der Pfarrei ihres Wohnsitzes erhalten. Wenn ein evangelischer Christ Taufzeuge werden soll,  wird vom evangelischen Wohnortpfarramt eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde benötigt.

Die kompletten Unterlagen sollten drei Wochen vor dem geplanten Tauftermin im Büro vorliegen!

Voraussetzungen, um ein Patenamt zu übernehmen, sind die Vollendung des 16. Lebensjahres, der Empfang der Taufe, Firmung und Eucharistie und die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche.

Christen, die nicht der katholischen Kirche angehören, können zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeugen zugelassen werden.

Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, können kein Patenamt übernehmen.

Katholische Pate, die nicht in unserem Pastoralen Raum Meschede Bestwig wohnen, benötigen sie eine Patenbescheinigung, die sie beim Pfarramt in der Pfarrei ihres Wohnsitzes erhalten. Diese Patenbescheinigung wird der Taufanmeldung beigefügt.

Evangelische Christen, die Taufzeugen werden sollen, benötigen vom evangelischen Wohnortpfarramt eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde, die ebenfalls der Taufanmeldung beigefügt wird.