Wahlen der pastoralen Gremien und der Kirchenvorstände

Am 8. und 9. November 2025 finden in den Bistümern Nordrhein-Westfalens die Wahlen der pastoralen Gremien und der Kirchenvorstände statt.

Glaub dran. Pack an. Deine Chance, Kirche mitzugestalten.

Gremienwahlen im November und Änderung der bisherigen Strukturen in diesem Bereich

Im Herbst 2025 finden im Erzbistum Paderborn unter dem Leitwort „Glaub dran. Pack an. – Deine Chance, Kirche mitzugestalten.“ die Wahlen zu den Pastoralen Gremien und Kirchenvorständen statt. Dabei gibt es einige wesentliche Veränderungen, die durch ein neues Statut angestoßen wurden. Diese Veränderungen wurden in unseren bisherigen Gremien ausführlich diskutiert. In der Pastoralratssitzung am 11. Juni 2025 wurden folgende neue Strukturen, auch im Hinblick auf den Transformationsprozess und die mittelfristig anstehende Errichtung der größeren Seelsorgeräume, beschlossen:

In unserem Pastoralen Raum werden wir bei den Wahlen einen gemeinsamen „Rat der Pfarreien“, der den ganzen Pastoralen Raum Meschede Bestwig umfasst, wählen. Gewählte Pfarrgemeinderäte wird es nicht mehr geben. An ihre Stelle tritt der Rat der Pfarreien aus Vertretern der 11 Pfarreien.

An die Stelle der örtlichen Pfarrgemeinderäte treten Gemeindeteams aus Interessierten und Engagierten, die sich rund um ihren Kirchturm und für ihre Gemeinde einsetzen möchten. Diese Teams werden nicht gewählt, sondern für ihre Arbeit beauftragt. Auf Dauer gesehen können auch Aufgaben der Kirchenvorstände von diesem Gemeindeteams übernommen werden.

Neu ist auch, dass die Wahlen erstmals hybrid durchgeführt werden. Wahlberechtigte können ab Mitte Oktober entweder digital oder per Briefwahl abstimmen. Die Details bekommen die Wahlberechtigten per Post vom Erzbistum Paderborn verschickten Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Die klassische Urnenwahl entfällt. Wahlberechtigt sind für die Wahlen zum Kirchenvorstand Katholiken ab 16 Jahre, für den gemeinsamen Rat ab 14 Jahre.

Unter dem Leitwort „Mitgestalten statt nur zuschauen“ ruft das Erzbistum interessierte Katholikinnen und Katholiken dazu auf, sich für eine Kandidatur zur Wahl zu stellen und Kirche aktiv mitzugestalten. „Wer mitgestalten will, ist herzlich eingeladen – wir brauchen Menschen, die etwas bewegen wollen. Nicht perfekt, aber engagiert. Nicht angepasst, sondern interessiert“, so das Projektteam Wahlen des Erzbistums Paderborn.

Gesucht werden Menschen mit eigenen Ideen – unabhängig von Geschlecht oder Erfahrung. Pastorale Gremien und Kirchenvorstände bieten die Möglichkeit, sich gesellschaftlich und kirchlich zu engagieren, mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen.

Die beiden Wahlausschüsse für die Wahl zum Kirchenvorstand und zum gemeinsamen Rat der Pfarrei haben ihre Arbeit aufgenommen und begonnen, Kandidatenlisten zu erstellen. Die vorläufigen Kandidatenlisten, die bis zum 1. August erscheinen, können weiter ergänzt werden.

 

Kandidat oder Kandidatin werden – so einfach geht es! Mit Dir wird’s was.

Interessierte können sich ab sofort bei ihren Pfarrgemeinden, im Pfarrbüro am Stiftsplatz oder online unter wir-erzbistum-paderborn.de informieren. Auf dem Portal stehen zudem Materialien, Fristen und Anleitungen zur Verfügung.

Hier finden Sie eine Broschüre zum Thema „Kandidaten finden – Kandidat werden“ als Download: Kandidierendenflyer-Gremienwahlen_web

 

Kontakt für Rückfragen:

Erzbistum Paderborn – Projektteam Wahlen
E-Mail: wahlen@erzbistum-paderborn.de
Website: https://wir-erzbistum-paderborn.de/strategische-themen/gremien-mitbestimmung/wahlen/

Aktuelles

Bekanntmachung über die Liste der Wahlberechtigten – Auskunftsbegehren

Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl aller Pfarreien im Pastoralen Raum Meschede Bestwig kann für die Dauer von einer Woche von Freitag, 1.8.2025 bis einschl. Freitag, 8.8.2025 im Kath. Pfarramt Meschede Bestwig, Stiftsplatz 6, 59872 Meschede (Mo – Fr von 9 – 11 Uhr) von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.

Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.

Keine Wahlurne Sonntags im Pfarrheim...

Das Erzbistum Paderborn führt hybride Wahlen ein

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den pastoralen Gremien  und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Durch die digitale Wahlmöglichkeit sollen mehr Gemeindemitglieder – auch über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden. Damit soll der demokratische Prozess in den Pfarrgemeinden gestärkt und die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhöht werden.

Um die Umstellung so reibungslos wie möglich zu gestalten, wird das Erzbistum mit einem erfahrenen Dienstleister zusammenarbeiten, der für einen sicheren und nutzerfreundlichen Ablauf sorgt. Schulungen und Informationsveranstaltungen werden rechtzeitig angeboten, um die ehrenamtlichen Helfer und die Pfarrgemeinden optimal auf die neuen Wahlprozesse vorzubereiten.

Wahlberechtigte, die die digitale Stimmabgabe nicht nutzen möchten, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Kosten für die Umsetzung der hybriden Wahlen bleiben für die Kirchengemeinden dabei grundsätzlich kostenneutral.

 

Es ist ganz einfach. Sie können es gerne ausprobieren:

Für die pastoralen Gremien: uniWAHL

Oder für die Kirchenvorstände: uniWAHL