Bei einer katholischen Trauung muss wenigstens einer der Partner der katholischen Kirche angehören. In der Regel müssen Sie vorher standesamtlich heiraten. Seit 2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen, die zu erfüllen sind.
Ich bin katholisch, mein Mann ist Buddhist/Moslem. Können wir in der katholischen Kirche heiraten?
Ja, Sie als Katholikin müssen aber versprechen, dass Sie Ihrem Glauben treu bleiben und sich für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen wollen. Sie brauchen für die Eheschließung die Erlaubnis Ihrer Kirche.
Kann ich als Katholikin einen konfessionslosen Mann heiraten?
Ja, das können Sie. Es gelten aber die gleichen Regeln wie für den Fall, dass Ihr Verlobter einer anderen Religion als dem Christentum angehört. Die Erlaubnis für die Schließung einer religionsverschiedenen Ehe werden wir gerne für Sie in Freiburg einholen.
Mein zukünftiger Mann ist geschieden. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?
In der Regel nicht, denn die Ehe genießt durch das Recht der Kirche einen besonderen Schutz. Es kann jedoch sein, dass die erste Ehe Ihres Partners nach katholischem Verständnis nicht gültig geschlossen wurde. Dann könnte sie im Nachhinein annulliert werden. Sprechen Sie einem Priester darüber.
Ist eine katholische Trauung auch möglich, wenn einer der Partner aus der Kirche ausgetreten ist?
Ja, denn die Taufe ist auch nach dem Austritt aus der Kirche gültig. Bei der Trauung gelten dann aber die gleichen Regeln wie bei einer konfessionsverschiedenen Ehe: Der katholische Partner verspricht, die Kinder taufen zu lassen und in seinem Glauben zu erziehen.
Quelle: katholisch.de