© B. Knippschild

Anmeldung zur Trauung

Das Pfarrbüro ist die erste Anlaufstelle für die Anmeldung einer Trauung.

Anmeldung der Trauung im Pfarrbüro

Trauungen sind in unseren Gemeinden in der Regel werktags zu flexiblen Zeiten auch mit Eucharistiefeier möglich. Um dem häufigen Wunsch nach Trauungen am Samstag nachkommen zu können, bitten wir um Verständnis, dass die Trauung am Samstagnachmittag in der Regel zwischen 14 und 15 Uhr beginnen muss.

Bitte sprechen Sie frühzeitig einen Trauungstermin mit unserem Pfarramt ab.

Wenn ein Termin für die Trauung vereinbart wurde, besuchen Sie bitte eines unserer Pfarrbüros. Dort wird ein sogenanntes „Ehevorbereitungsprotokoll“ erstellt.

Dazu benötigen wir

  • von beiden Partnern einen Auszug aus dem Taufregister, den Sie bitte in der Pfarrei anfordern, in der Sie getauft wurden. Er darf nicht älter als sechs Monate sein! Wer in einer unserer Gemeinden im Pastoralen Raum Meschede Bestwig getauft wurde, benötigt diese Bescheinigung nicht. Wenn einer der Partner evangelischen oder orthodoxen Bekenntnisses ist, benötigen wir eine Taufbescheinigung vom Taufpfarramt.
  • Sollten Sie bereits standesamtlich verheiratet sein, benötigen wir auch eine Heiratsurkunde und das Familienstammbuch.
  • Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch in unserem Pfarrbüro auch das Formular Anmeldung zur Trauung  mit, das Sie bitte zuvor mit Ihren persönlichen Daten entsprechend ausgefüllt haben. Sie finden es als ausfüllbares PDF unten auf der Seite.

Fragen zur Anmeldung

Bei einer katholischen Trauung muss wenigstens einer der Partner der katholischen Kirche angehören. In der Regel müssen Sie vorher standesamtlich heiraten. Seit 2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen, die zu erfüllen sind.

 

Ich bin katholisch, mein Mann ist Buddhist/Moslem. Können wir in der katholischen Kirche heiraten?

Ja, Sie als Katholikin müssen aber versprechen, dass Sie Ihrem Glauben treu bleiben und sich für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen wollen. Sie brauchen für die Eheschließung die Erlaubnis Ihrer Kirche.

 

Kann ich als Katholikin einen konfessionslosen Mann heiraten?

Ja, das können Sie. Es gelten aber die gleichen Regeln wie für den Fall, dass Ihr Verlobter einer anderen Religion als dem Christentum angehört. Die Erlaubnis für die Schließung einer religionsverschiedenen Ehe werden wir gerne für Sie in Freiburg einholen.

 

Mein zukünftiger Mann ist geschieden. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?

In der Regel nicht, denn die Ehe genießt durch das Recht der Kirche einen besonderen Schutz. Es kann jedoch sein, dass die erste Ehe Ihres Partners nach katholischem Verständnis nicht gültig geschlossen wurde. Dann könnte sie im Nachhinein annulliert werden. Sprechen Sie einem Priester darüber.

 

Ist eine katholische Trauung auch möglich, wenn einer der Partner aus der Kirche ausgetreten ist?

Ja, denn die Taufe ist auch nach dem Austritt aus der Kirche gültig. Bei der Trauung gelten dann aber die gleichen Regeln wie bei einer konfessionsverschiedenen Ehe: Der katholische Partner verspricht, die Kinder taufen zu lassen und in seinem Glauben zu erziehen.

Quelle: katholisch.de

Wenn ein Partner katholisch, der andere evangelisch ist, können Sie katholisch heiraten, müssen dann aber versprechen, dass Sie Ihre Kinder katholisch taufen lassen und in Ihrem Glauben erziehen werden.

 

Eine andere Möglichkeit ist die gemeinsame kirchliche Trauung (ökumenisch) – entweder in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen.

Quelle: Katholisch.de

Am besten ein Jahr – spätestens aber ein halbes Jahr – vor der geplanten Hochzeit. Dann bleibt genug Zeit für das Traugespräch und die gemeinsame Gestaltung der kirchlichen Trauung. Zuständig ist der Pfarrer der Wohnortpfarrei von Braut oder Bräutigam.

 

Zur Anmeldung der Trauung brauchen Sie…

Die Personalausweise und die Taufbescheinigungen. Letztere dürfen aber nicht älter als sechs Monate sein und werden vom jeweiligen Taufpfarramt ausgestellt. Wichtig: Stammt einer der Partner aus dem Ausland, kann die Beschaffung der Taufbescheinigung länger dauern. Am besten kümmern Sie sich in diesem Fall frühzeitig darum. Ist ein Partner nicht katholisch, braucht der trauende Priester einen Ledigennachweis vom Einwohnermeldeamt.

 

Fragen zu den benötigten Unterlagen kann das Pfarrbüro gerne beantworten.

Für Trauungen außerhalb unseres Pastoralen Raumes stellt Ihnen der Pfarrer/das Pfarramt eine Überweisung aus.

Wenn Sie in Kirchen außerhalb unseres Pastoralen Raumes oder in Kapellen heiraten möchten, müssen Sie sich selber um einen anderen Priester oder Diakon kümmern und klären, ob zu Ihrem Wunschtermin die Kirche oder Kapelle frei ist.

Grundsätzlich nicht, aber der trauende Priester wird mit Ihnen über die Bedeutung der Firmung sprechen und Sie vielleicht ermuntern, sich vor der Hochzeit firmen zu lassen.

Der Traupriester spricht mit Ihnen über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Keine Sorge: Das ist kein Verhör, sondern ein lockeres Gespräch in angenehmer Atmosphäre.

Während des Gespräches, besser noch bei einem zweiten Termin, sprechen Sie mit dem Pfarrer über die Form und die Gestaltung der Feier.

 

Dürfen wir bei der Gestaltung der Traufeier Wünsche äußern?

Sie dürfen nicht nur, Sie sollten es auch. Jeder Traupriester ist froh, wenn das Brautpaar sich selber Gedanken über Texte, Lieder und Fürbitten macht.

Einige Materialien haben wir für Sie auf der Seite „Gestaltung des Gottesdienstes“ zusammengestellt.